Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen und Zuständigkeit

1.1. Der Online-Shop unter der Internetadresse holzti.com wird von der Gesellschaft HOLZTI mit Sitz in Frankfurt Oder betrieben (Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes und Lieferadresse: Herbert-Jensch-Strasse 111 15234 Frankfurt Oder;


§2. Die Zuständigkeit anderer Bedingungen, eingebracht durch die Gegenseite, wird ausdrücklich abgewiesen, auch wenn die Gegenseite darauf verweist und diese nicht schriftlich durch mholzti.com abgewiesen wurden.

§3. Nachdem die Gegenseite erstmalig unter der Zuständigkeit der Bedingungen von holzti.com gekauft hat wird stillschweigend von einer Akzeptanz dieser Bedingungen für alle folgenden Geschäftsbeziehungen, ungeachtet ihrer Art oder eines nicht schriftlich von holzti.com bestätigten, vergleichbaren Auftrags, ausgegangen.

§4. Auch wenn holzti.com nicht stets strikte Einhaltungen dieser AGB verlangt bedeutet dies nicht, dass diese Bestimmungen nicht von Zuständigkeit sind oder holzti.com in irgendeiner Art das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB zu verlangen.

§5. Eventuelle Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich fixiert wurden. Aus dergleichen Abweichungen kann die Gegenseite jedoch keinerlei Rechte für künftige Transaktionen herleiten, es sei denn, die Abweichung wurde ausdrücklich für mehrere Transaktionen vereinbart.

§6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB wegfallen oder ungültig sein bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dennoch vollständig erhalten. Holzti.com und die Gegenseite überlegen sodann gemeinsam, die ungültigen oder weggefallenen Teile durch neue Bestimmungen zu ersetzen, wobei so viel wie möglich auf Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmungen geachtet werden soll.

§7. Holzti.com hat das Recht, diese AGB einseitig zu verändern.

§8. Alle Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und andere Personen, die einen Auftrag von holzti.com empfangen haben, genießen -jeder für sich- den selben Schutz und sind berechtigt, die selben Ausschlüsse, Verzichte und Einschränkungen der Haftung für

sich in Anspruch zu nehmen welche auch für holzti.com gelten, resultierend aus diesen AGB und resultierend aus mit holzti.com geschlossenen Übereinkünften.

§9. Diese Bedingungen gelten ebenso für alle Übereinkünfte, die von Dritten mit holzti.com abgeschlossen und ausgeführt werden.

Artikel 2. Angebote, Übereinkunft und Stornierung

§1. Ein Angebot oder eine Preiszusage seitens holzti.com ist nicht bindend sondern stellt lediglich eine Einladung zu einem Auftrag der Gegenseite dar, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich vereinbart.

§2. Alle in Broschüren, auf der Website oder in Dokumentationen genannten Preise, Gewichte, Abmessungen, Farben und andere Gegebenheiten mit Bezug auf von holzti.com zu verkaufende Waren und alle Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen von diesen Waren sind freibleibend und gelten als mit vernünftigen Margen angegeben, es sei denn, holzti.com hat schriftlich das Gegenteil bestätigt. Abweichungen geben der Gegenseite nicht das Recht, den Empfang oder die Bezahlung der Waren zu verweigern oder eine Vergütung für die Abweichung zu verlangen

§3. Angebote von holzti.com sind freibleibend; sie sind, wenn durch holzti.com nichts anderes angegeben wurde, 30 Tage gültig. Holzti.com ist an die Angebote nur gebunden wenn die Akzeptanz binnen 30 Tagen durch die Gegenseite schriftlich bestätigt wird. Holzti.com hat das Recht das Angebot zu widerrufen, solange die Gegenseite noch keine Akzeptanz bekundet hat.

§4. Die Angebotspreise von holzti.com verstehen sich excl. Mehrwertsteuer (BTW) und öffentlicher Abgaben sowie eventueller im Umfang der Übereinkunft anfallenden Kosten, worunter Versand- und Bearbeitungskosten, Ein- und Ausfuhrrechte, Transport- und Lagerkosten, Versicherungen, Umweltsteuern, Beseitigungskosten und Kosten für Qualitätskontrollen, sofern nichts anderes angegeben wurde, fallen.

§5. Eine Übereinkunft zwischen holzti.com und der Gegenseite bindet holzti.com nur nachdem diese der Gegenseite schriftlich oder per e-mail bestätigt wurde oder holzti.come sachlich, durch Lieferung an die Gegenseite, diese erfüllt hat. In diesem Fall gilt die Rechnung ebenso als schriftliche Auftragsbestätigung. §6. Die Gegenseite kann einen durch holzti.com akzeptierten Auftrag nicht stornieren außer mit schriftlicher Zustimmung von holzti.com und wird ferner dazu verpflichtet, holzti.com schadlos von Verlusten, Schäden und Kosten zu stellen, die holzti.com infolge der Stornierung erleidet oder verursacht.

Artikel 3. Wiederrufsbelehrung

§1. Verbraucher können von Ihrem gesetzlichen Wiederrufsrecht von 14 Tagen Gebrauch machen und alle bei holzti.com erworbenen Produkte ohne Angabe von Gründen zurückgegeben. Artikel müssen ungeöffnet und unbenutzt sein.

Gesetzliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag
Beim Kauf von HOLZTI-Produkten haben Sie gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag: Zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie für die Rücksendung von Produkten das Rücksendeformular verwenden können, das Ihrer Bestellung beigefügt oder in Ihrem Kundenkonto zum Ausdrucken verfügbar ist.

Informationen über das Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie ....................
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können entweder das Rücktrittsformular ausfüllen und uns zusenden oder eine andere Willenserklärung, auch elektronisch, über das Kontaktformular auf unserer Website abgeben und uns zusenden. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, senden wir Ihnen umgehend (z.B. per E-Mail) eine Empfangsbestätigung Ihrer Erklärung zu. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Entscheidung, die Waren auf unsere Kosten zurückzusenden, entstehen können), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus. Alternativ können Sie vom Vertrag zurücktreten wie oben beschrieben.
- An: ............................... - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) - Bestellt am (*)/Erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Senden Sie es dann zurück an:
............................................ E-mail: ..........................................
ANMERKUNG: Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Leistungsgegenstand ein Holzti-Produkt ist, das in einer versiegelten Verpackung geliefert wird, z.B. eine Matratze, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde.

Rückerstattung
Die Rückzahlung erfolgt stets auf das von Ihnen zur Zahlung verwendete Konto. Bei Zahlung auf Rechnung, wird die Rücküberweisung an das Konto angewiesen, von dem die Überweisung getätigt wurde. Haben Sie per Paypal / Kreditkarte gezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das damit verbundene Paypal -/ Kreditkartenkonto. Rückerstattungen von Einkäufen, die Sie mit einer Geschenkkarte bezahlt haben, werden auf die gleiche Geschenkkarte zurückerstattet, so dass Sie den Betrag für spätere Einkäufe verwenden können.

Artikel 4. Preise

§1. Alle von holzti.com verwendeten Preise verstehen sich in Euro, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen.

§2. Alle Übereinkünfte werden stets auf Basis der zu dem Zeitpunkt des Abschließens gültigen Preise abgeschlossen. Wenn aus irgendeinem Grund nach dem Zeitpunkt des Abschließens bis zur definitiven Auslieferung Preiserhöhungen eintreten behält sich

holzti.com das Recht vor, diese Preisdifferenz an die Gegenseite weiter zu berechnen. Sollte die Preisabweichung mehr als 5% des Rechnungsbetrages darstellen hat die Gegenseite das Recht, den Auftrag zu ändern.

§3. Ein Preis, der zwischen holzti.com und der Gegenseite vereinbart und als relevant deklariert wurde, basiert auf dem von holzti.com und seinem Zulieferer vereinbarten Einkaufspreis. Wenn dieser Einkaufspreis durch nicht von holzti.com zu vertretenden Umständen verändert wird – z.B. durch einen Mangel oder eine Vertragsverletzung seitens des Zulieferers, ist holzti.com berechtigt derartige Veränderungen an die Gegenseite weiterzugeben und den Kaufpreis entsprechend anzupassen. Holzti.com verpflichtet sich nach bestem Vermögen, sich weitestgehends an den ursprünglichen Preis zu halten.

§4. Eine erstellte Preisaussage verpflichtet holzti.com nicht zur teilweisen Ausführung des Auftrages gegen einen entsprechenden Teil des vereinbarten Preises.

Artikel 5. Ausführung, Ergänzungen und Veränderung der Übereinkunft

§1. Holzti.com wird die Übereinkunft nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Verarbeitung sowie nach derzeitigem Stand der Wissenschaft erfüllen.

§2. Soweit für eine gute Ausführung erforderlich hat holzti.com das Recht, die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen.

§3. Die Gegenseite hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von holzti.com für notwendig befundenen Daten und geschäftlichen Sachen, die holzti.com für die Ausführung der Übereinkunft als notwendig betrachtet, holzti.com rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese holzti.com nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden hat holzti.com das Recht, die

Ausführung der Übereinkunft auszusetzen und / oder die aus der Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten der Gegenseite in Rechnung zu stellen.

§4. Holzti.com ist nicht haftbar zu machen für Schäden jedweder Art, die durch unvollständige und / oder unrichtige Informationen der Gegenseite entstehen, außer holzti.com hätte sich dieser bewusst sein müssen.

§5. Wenn durch die Vertragsparteien vereinbart wird, die Übereinkunft in Phasen auszuführen, kann holzti.com die Ausführung von Teilen, die zur folgenden Phase gehören, solange einbehalten, bis die Gegenseite die Resultate der vorangegangenen Phase schriftlich gutgeheißen hat.

§6. Die Gegenseite befreit holzti.com von eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Übereinkunft Schaden erleiden und die die Gegenseite zu verantworten hat.

§7. Holzti.com behält sich das Recht vor, kleine Änderungen an der Übereinkunft (wie im Angebot genannt) vorzunehmen ohne als Folge hiervon schadenersatzpflichtig zu sein und / oder ohne dass die Gegenseite das Recht hat, die Übereinkunft zu annullieren oder sich davon zu entbinden.

§8. Eine Änderung und / oder Ergänzung der Übereinkunft durch die Gegenseite ist nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch holzti.com akzeptiert wird. Änderungen müssen holzti.com zeitig und schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 6. Liefertermin

§1. Der von holzti.com genannte Liefertermin ist indikativ und basiert auf den Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt des Abschließens der Übereinkunft gültig sind und in dem Maße, in welchem holzti.com von Dritten abhängig ist auf Grund der Informationen, die diese Dritten an holzti.com gegeben haben. Holzti.com hält sich so gut wie irgend möglich an den Liefertermin. Ein angegebener Liefertermin ist niemals als absolut fixer Termin zu betrachten.

§2. Die Lieferfrist beginnt, sobald holzti.com den Auftrag schriftlich oder per e-mail bestätigt hat. Sollte holzti.com zur Ausführung der Übereinkunft auf Informationen oder Unterlagen seitens der Gegenseite angewiesen sein beginnt die Lieferfrist nach Erhalt aller notwendigen Informationen und Unterlagen, jedoch nicht vor dem Datum der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung.

§3. Sollte der Auftrag danach durch die Gegenseite geändert werden ist holzti.com nicht länger an die ursprüngliche Übereinkunft und den Liefertermin gebunden.

§4. Die Nichterfüllung des Liefertermins begründet keinen Anspruch der Gegenseite auf Schadenvergütung. In diesem Fall ist die Gegenseite nicht berechtigt, die Übereinkunft zu annullieren oder zu beenden, es sei denn, der Liefertermin wurde insofern überschritten, dass deshalb von der Gegenseite nicht verlangt werden kann, den betreffenden Teil der Übereinkunft einzuhalten. In diesem Fall hat die Gegenseite das Recht zur Annullierung oder Beendigung der Übereinkunft in dem Maße, wie es absolut notwendig ist, vorausgesetzt, dass sie holzti.com hiervon schriftlich in Kenntnis setzt.

Artikel 7. Lieferung und Risiko

§1. Alle Lieferungen von holzti.com erfolgen ab Fabrik / Werk an den Transporteur und / oder an die Adresse der Gegenseite. Dies bedeutet, dass das Risiko in dem Moment, da holzti.com der Gegenseite mitteilt, dass die Waren im Betrieb oder Magazin von holzti.com zur Verfügung stehen, übergeht. Sofern die Lieferung an die Adresse der Gegenseite erfolgt darf holzti.com diese, durch die Gegenseite genannte Adresse, so lange als solche betrachten, bis eine neue Adresse mitgeteilt wird.

§2. Die Waren werden auf eine von holzti.com zu bestimmende Weise transportiert. Erfolgt die Lieferung nicht durch holzti.com , geht diese auf Rechnung und Risiko der Gegenseite. Die Gegenseite hat für eine Versicherung zu sorgen. Ablieferung erfolgt am Fahrzeug. Die Gegenseite sorgt zusammen mit dem Fahrer des Transportfahrzeugs für das Entladen der Waren. Die Waren gelten in dem Moment als akzeptiert, da sie von der Gegenseite in Empfang genommen sind.

§3. Die Gegenseite ist zur Annahme der Waren verpflichtet. Wenn die Gegenseite die Annahme verweigert ist holzti.com berechtigt, die Waren auf Rechnung und Risiko der Gegenseite einzulagern.Wenn die Gegenseite die sich bei holzti.com befindenden Waren trotz Bereitstellung und ungeachtet einer bereits stattgefundenen Bezahlung nicht abnimmt, hat holzti.com das Recht, diese nach schriftlicher Bekanntmachung für und namens der Gegenseite zu verkaufen. Die Gegenseite bleibt den Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen, Kosten und eventueller Schadenvergütung schuldig, jedoch in einem konkreten Fall vermindert um den erzielten Nettoerlös des Verkaufs an Dritte.

§4. Wenn „Verkauf auf Abruf“ vereinbart wurde ist die Gegenseite verpflichtet, alle Waren binnen 3 Monaten nach Schließen der Übereinkunft vollständig abzurufen, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Abruffrist vereinbart. Wenn die Gegenseite die Lieferung nicht zeitig oder im Ganzen abruft ist holzti.com berechtigt, die restlichen Waren

unverzüglich zu liefern und unmittelbare Bezahlung zu verlangen oder - nach Anmahnung binnen 8 Tagen zu bezahlen – die Übereinkunft einseitig zu beenden und Schadenvergütung zu verlangen.

§5. Holzti.com hat das Recht, die Waren in Teilen zu liefern wenn nicht schriftlich komplette Lieferung vereinbart ist. Bei Lieferung in Teilen wird jede Lieferung als separate Übereinkunft betrachtet wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder sich aus der Art des Auftrags ergibt.

§6. Die Transportkosten gehen zu Lasten der Gegenpartei wenn zwischen den Parteien nicht Franco Lieferung vereinbart ist. Von dem Zeitpunkt, wo die verkauften Waren (oder Teile davon) zur Auslieferung aufgeladen werden trägt die Gegenseite das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch diese Waren der Gegenseite oder Dritten entstehen können.

Artikel 8. Lagerung

§1. Wenn Waren bei holzti.com zur Abholung bereitstehen, werden diese nach Verstreichen der vereinbarten Abholfrist auf Rechnung und Risiko der Gegenseite eingelagert.

§2. Wenn vereinbart ist, dass die Waren durch holzti.com verwahrt werden, geschieht die Lagerung auf Risiko der Gegenseite. In diesem Fall gilt die Zusendung der Rechnung als Lieferung und Bekanntmachung der Lagerung.

§3. Wenn von der Gegenseite gekaufte Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt von holzti.com ausgeliefert werden können, lagert holzti.com diese Waren auf Risiko der Gegenseite ein. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gegenseite.

§4. Die Gegenseite hat die Möglichkeit zum Gebrauch des Abrufs. In diesem Fall kann eine separate Abrufbestellungs-Übereinkunft geschlossen werden.

Artikel 9. Gütezustand (Qualität) und Menge (Quantität)

§1. Holzti.com bürgt nicht dafür, Garantien oder Empfehlungen bezüglich der Qualität der Waren für einen bestimmten Zweck gegeben zu haben. Die Gegenseite muss sich selbst vergewissern, ob die Waren für den von ihr bestimmten Zweck geeignet sind. Hierauf gibt holzti.com keinerlei Zusicherungen und Garantien.

§2. Holzti.com iist berechtigt, die von der Gegenseite bestellten Mengen anzupassen konform des erstgenannten Minimums an Menge und / oder Verpackungseinheiten.

§3. Die in der Übereinkunft verzeichneten Mengen sind so genau wie möglich angegeben, wobei holzti.com das Recht hat von der angegebenen, vereinbarten Menge abzuweichen.

§4. Die ausgelieferten Mengen werden von holzti.com auf dem Lieferschein dokumentiert.

§5. Sollte die Gegenseite nicht binnen maximal 24 Stunden nach Empfang des Lieferscheins eine eventuelle Beschwerde über dieses Lieferdokument bei holzti.com anzeigen, gilt die auf dem Lieferschein dokumentierte Menge als korrekt angegeben und akzeptiert.

§6. Holzti.com behält sich ausdrücklich das Recht vor, nicht einschneidende Details, die relevant für das Liefergeschäft sind, ohne vorherige Bekanntmachung zu ändern.

§7. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle aufgegebenen Maße annähernd. Wenn die Maßangaben von der Gegenseite geliefert sind, trägt holzti.com hierfür keinerlei Verantwortung.

§8. Das von der Gegenseite nach Abschluss der Übereinkunft Verändern von Maßangaben bringt mit sich, dass damit zusammenhängende Kosten der Gegenseite von holzti.com in Rechnung gestellt werden.

Artikel 10. Toleranzen

§1. In Bezug auf die Spezifikationen sind die hierunter aufgeführten Abweichungen, sowohl nach oben als auch nach unten, zulässig. Zur Beurteilung gilt der Mittelwert des Gesamten einer Sorte, Qualität, Farbe und ausgelieferter Menge, als Maßstab. Für andere Spezifikationen, als den hier aufgeführten, sind die bei früheren Lieferungen erlaubten Abweichungen, und Fehlern davon, die gebräuchlichen Abweichungen zulässig. Sofern ein Minimum- oder Maximumwert vereinbart ist, ist eine doppelte Abweichung nach oben respektive nach unten zulässig.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

§1. Ungeachtet der verkauften und tatsächlich ausgelieferten Waren geht das Eigentum auf die Gegenseite über wenn diese alle an holzti.com verschuldeten Beträge bezüglich der Waren, die auf Grund einer Übereinkunft geliefert sind oder geliefert werden müssen, vollständig bezahlt hat. Inbegriffen sind Kaufpreis, eventuelle Zusatzkosten, Zinsen, Steuern und Kosten, die auf Grund dieser AGB oder der Übereinkunft verschuldigt sind. Ebenso gilt Eigentum unter Vorbehalt für alle aus einer Übereinkunft fortlaufenden Verpflichtungen, die holzti.com gegen die Gegenseite geltend machen kann.

§2. Bevor das Eigentum auf die Gegenseite übergegangen ist ist diese nicht berechtigt, die Waren außerhalb ihrer normalen Geschäftsausübung weiter zu verkaufen, an Dritte zu verleihen und in Gebrauch zu geben, zu verpfänden oder auf irgend eine andere Art zu Gunsten von Dritten zu geben. Bei Missachtung dieses Verbots ist der Kaufpreis, ungeachtet der Bezahlungsvereinbarung, unmittelbar und in voller Höhe verschuldigt.

§3. Die Gegenseite verpflichtet sich die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden, mit der nötigen Sorgfalt und als erkennbarem Eigentum von holzti.com zu behandeln. Die Gegenseite hat weiterhin zu tun was von ihr redlicherweise erwartet wird um die Eigentumsrechte von holzti.com sicherzustellen.

§4. Die Gegenseite verpflichtet sich, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu versichern und versichert zu lassen gegen Brand und (Wasser-) Schaden sowie gegen Diebstahl und die Versicherungspolice auf Verlangen holzti.com zur Einsicht zu geben.

§5. Wenn die Gegenseite mit einer Geldsumme an holzti.com in Verzug bleibt und / oder ihren Verpflichtungen gegenüber holzti.com nicht oder unvollständig nachkommt, ist holzti.com berechtigt alle Waren, die bereits ausgeliefert sind, zurück zu holen. Die Gegenseite ermächtigt holzti.com alle Waren, auch bereits bezahlte, für einen Betrag gleich der offenstehenden Forderung auf Kosten der Gegenseite wieder in seinen Besitz zu bringen. Die Gegenseite verpflichtet sich hierbei zur Mitwirkung. Verweigert die Gegenseite auch nach Aufforderung ihre Mitarbeit erwirkt holzti.comunmittelbar zu diesem Zweck

eine Geldbuße von €500,00 / Tag , solange diese Übertretung andauert ungeachtet des Rechts seitens holzti.com, vollständige Schadenvergütung zu verlangen.

§6. Solange holzti.com Eigentümer der gelieferten Waren ist hat holzti.com die Gegenseite unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen wann die Waren (oder Teile davon) in Beschlag genommen werden oder Anspruch auf diese erhoben wird. Die Gegenseite hat holzti.com über den Ort des Verbleibs der Waren, derer holzti.com Eigentümer ist, in Kenntnis zu setzen.

§7. Im Falle eines Beschlags, einer (vorläufigen) Stundung der Bezahlung oder eines Konkurses hat die Gegenseite etwaige Gerichtsvollzieher, Bevollmächtigte und Kuratoren unmittelbar auf die (Eigentums-) Rechte von holzti.com hinzuweisen. §8. Die in diesem Artikel genannten Bestimmungen lassen die übrigen Rechte von holzti.com unberührt.

Artikel 12. Höhere Gewalt

§1. Sollte holzti.com seinen Verpflichtungen gegenüber der Gegenseite nicht nachkommen können aus Gründen von Umständen, die außerhalb seiner Macht liegen, werden diese Verpflichtungen für die Dauer des Bestehens dieser Höheren Gewalt aufgeschoben ohne jedwede Verpflichtung zur Schadenvergütung an die Gegenseite.

§2. Wenn die Situation der Höheren Gewalt einen Monat angedauert hat ist holzti.com berechtigt, den Liefertermin und den Preis an die vorherrschenden Umstände anzupassen oder die Übereinkunft im Ganzen oder teilweise zu beenden ohne dass holzti.com schadenersatzpflichtig gegenüber der Gegenseite wird. Dies gilt auch, wenn holzti.com einen Vorteil aus der Situation der Höheren Gewalt ziehen kann.

§3. Unter Umständen außerhalb der Macht von holzti.com oder Höherer Gewalt versteht sich jeder Umstand, worüber holzti.com keine Kontrolle hat und wodurch das Nachkommen der Verpflichtungen gegenüber der Gegenseite im Ganzen oder teilweise verhindert wird oder das Nachkommen der Verpflichtungen nicht verlangt werden kann ungeachtet dessen, ob ein derartiger Umstand zum Zeitpunkt des Abschließens der Übereinkunft vorhersehbar war. Zu diesen Umständen gehören auch: Krieg, Kriegsrisiko, Bürgerkrieg, Aufstände, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Diebstahl, Stromstörung, Internetstörung, Transportverbote oder andere blockierende Maßregelungen von Seiten einer Obrigkeitsinstanz, Streiks und Ausschlüsse von Arbeitnehmern, sit-ins, Verzögerungstaktiken, physische oder wirtschaftliche Transportprobleme, Brand oder andere Zerstörungen, Stagnation oder andere Produktionsprobleme von holzti.com oder seinen Zulieferern und / oder mit Bezug auf seinen eigenen oder durch Dritte ausgeführten Transport und / oder durch eine vollzogene Maßregelung einer Obrigkeitsinstanz sowie das Fehlen von einer von den Autoritäten zu empfangenen Lizenz oder Genehmigung.

§4. Wenn holzti.com beim Eintreten der Höheren Gewalt bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommen kann ist holzti.com berechtigt, den bereits gelieferten sowohl als auch den lieferbaren Teil separat zu fakturieren; die Gegenseite ist gehalten, diese Rechnung im Sinne einer separat zu betrachtenden Übereinkunft zu bezahlen.

Artikel 13. Mängel

§1. Die Gegenseite wird ersucht die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Anlieferung, in jedem Fall jedoch so schnell wie möglich, zu prüfen. Hierzu gehört das Kontrollieren der Qualität und der Quantität der gelieferten Waren auf Übereinstimmung mit der Vereinbarung bzw. zumindest der Erfüllung der Anforderungen, die im normalen Geschäftsverkehr gelten. §2. Wenn die Gegenseite einen Anspruch bezüglich der Qualität, Quantität, dem Zustand der Waren oder der Tatsache, dass sie nicht die Spezifikationen erfüllen, hat, hat sie holzti.com hiervon binnen 8 Tagen in Kenntnis zu setzen. Wurde bei einer ersten redlichen Inspektion nichts gefunden, spätestens binnen 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels, wenn dies später ist, binnen 8 Tagen nachdem die Gegenseite von dem Mangel Kenntnis erlangt hat - in jedem Fall jedoch binnen eines Monats nach Erhalt der Waren.

§3. Wenn infolge von Punkt 2 dieses Artikels zeitig reklamiert wird bleibt die Gegenseite zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Waren verpflichtet. Wünscht die Gegenseite mangelhafte Waren zu retournieren geschieht dies mit vorhergehender, schriftlicher Zustimmung seitens holzti.com auf die Weise und zu den Bestimmungen, die von holzti.com gefordert werden.

§4. Die Gegenseite ist verpflichtet, holzti.com die Möglichkeit zur Kontrolle der Beschwerden zu geben. Die Tatsache, dass holzti.com eine Beschwerde kontrolliert impliziert nicht ein Schuldanerkenntnis.

§5. Eine Beschwerde muss mindestens über eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels verfügen sowie weiterer Indizien woraus ersichtlich ist, dass die gelieferten und die bemängelten Waren identisch sind.

§6. Die Waren, auf die sich die Beschwerde bezieht, müssen ebenso wie die Verpackung zur Besichtigung und / oder Prüfung durch holzti.com verfügbar sein, und zwar in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt befanden, als der Mangel konstatiert wurde. Ebenso dürfen sie nicht weiterverkauft werden außer holzti.com hat hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben. Sollte das zur Verfügung stellen nicht möglich sein, muss die Situation bei Anlieferung mittels Bildmaterial (Foto / Film) festgehalten werden.

§7. Sollten sich die Mängel nur auf einen Teil der gelieferten Waren beziehen, berechtigt dies nicht zur Verunglimpfung der gesamten Warenlieferung, es sei denn, die Warenlieferung ist in einem derartigen Fall als unbrauchbar zu bezeichnen.

§8. Wenn eine Reklamation und / oder eine Beschwerde gerechtfertigt ist, ist holzti.com (nach eigener Wahl) gehalten, die mangelhaften Waren auf seine Kosten zu ersetzen oder einen Betrag gleich der Höhe des Betrages / Wertes der mangelhaften Waren gutzuschreiben.

§9. Im Falle des totalen Ersatzes oder totaler Vergütung der Waren wird der bereits verbrauchte / benutzte Teil berücksichtigt

§10. Jeder Anspruch der Gegenseite verfällt, nachdem diese die Waren in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet, bedruckt oder beschnitten, an Dritte weitergeliefert hat, oder dies durch Dritte geschehen ist, es sei denn, die Gegenseite kann glaubhaft machen, dass sie redlicherweise nicht im Stande war, die Reklamation in einem früheren Stadium an holzti.com zu melden.

§11. Die Reklamationsfrist für von holzti.com versendete Rechnungen beträgt 8 Tage. Wenn nicht innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich gegen die Rechnung protestiert wird, wird diese als korrekte Wiedergabe der zu Grunde liegenden Transaktion anerkannt.

§12. Nach dem Verstreichen der in diesem Artikel genannten Termine gilt die Warenlieferung und die Rechnung als durch die Gegenseite gutgeheißen. Ebenso verfällt

das Recht auf Reklamation und werden Reklamationen nicht mehr von holzti.com bearbeitet. Darüber hinaus gilt jede Forderung auf Grund von versteckten Mängeln als verfallen bezeichnet, wenn sie nicht konform mit Punkt 2 binnen 6 Monaten nach Meldung und binnen eines Jahres nach Lieferung von der Gegenseite angemeldet ist.

§13. Holzti.com ist von jeder Haftung befreit und nicht gehalten Beschwerden über Mängel zu akzeptieren und / oder zu untersuchen wenn die Gegenseite ihren Zahlungsverpflichtungen und anderen Verpflichtungen gegenüber holzti.com nicht nachgekommen ist, auch nicht in dem Fall, dass die Gegenseite und /oder Dritte zu oder nicht zu Lasten der Gegenseite ohne vorhergehende Zustimmung jegliche Veränderungen oder Reparaturen an den von holzti.com gelieferten Waren vorgenommen haben.

§14. Reklamationen und / oder Beschwerden geben der Gegenseite nicht das Recht zur

Aussetzung ihrer Zahlungsverpflichtungen und / oder andere Verpflichtungen gegenüber

holzti.com.

übergehen.

Artikel 14. Bezahlung

§1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt Bezahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge, Kürzungen oder Verrechnungen.

§2. Wenn die Bezahlung nicht binnen des gestellten Termins stattgefunden hat ist die Gegenseite ohne vorherigen Hinweis oder Warnung zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 2,5% / Monat und/oder legaler Verzugszinsen, sollten diese höher sein, verpflichtet. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die holzti.com beim Eintreiben seiner Forderungen von der Gegenseite entstehen, gehen zu Lasten der Gegenseite. Alle außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15% der Gesamtsumme, mit einem Minimumbetrag in Höhe von €250,00.

§3. Im Falle der Zahlung nach dem Verfalltag ist holzti.com berechtigt, die Lieferung anderer Waren auszusetzen und / oder sich von anderen mit der Gegenseite geschlossenen Übereinkünften zu entbinden oder diese auszusetzen ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. In diesem Fall ist die Gegenseite zur Zahlung etwaiger Unkosten und zur Entschädigung von holzti.com für die daraus fortlaufenden Verluste oder Schäden, inbegriffen Gewinneinbußen, verpflichtet.

§4. Holzti.com behält sich das Recht vor, Sicherheitsleistung für von der Gegenseite nachfolgenden Verpflichtungen zu verlangen, auch nach einer Teillieferung von Waren. Wenn die Gegenseite diese verweigert ist holzti.com berechtigt, die (weitere) Ausführung der Übereinkunft wegfallen zu lassen oder die Ausführung auszusetzen, ohne dass die Gegenseite Schadenvergütung von holzti.com fordern kann. In diesem Fall ist die Gegenseite verpflichtet, holzti.com für die erlittenen Verluste oder Schäden zu entschädigen. §5. Im Falle eines Konkurses oder einer Liquidation, Beschlag oder Aussetzen der Zahlung seitens der Gegenseite sind die Forderungen von holzti.com unmittelbar beanspruchbar.

Artikel 15. Haftung, Entschädigung und Verjährung

§1. Die totale Haftung von holzti.com wegen eines zurechnungsfähigen Manko in Beachtung der Übereinkunft oder jeglicher Weise, darunter ausdrücklich inbegriffen jedes Manko in Betrachtung jeglicher Garantieverpflichtungen, ist die Vergütung von direktem Schaden begrenzt auf den Maximalbetrag, der in einem dementsprechenden Fall von der

diesbezüglichen Versicherung ausbezahlt wird. Wenn die Versicherung im Einzelfall keine Deckung bietet oder zur Auszahlung übergeht ist die Haftung von holzti.com begrenzt auf den Nettorechnungsbetrag. Jedoch beträgt die Haftung von holzti.com für direkten Schaden in keinem Fall mehr als € 10.000,00.

§2. Haftung von holzti.com für indirekten Schaden, Folgeschaden, Gewinneinbußen, fehlenden Einsparungen, vermindertem Wohlwollen, Schaden durch Betriebsstagnation, Schaden als Folge von Ansprachen von Abnehmern der Gegenseite oder Schaden wegen Verstümmelung, Verlust oder Zerstörung von Gegebenheiten oder Dokumenten, ist ausgeschlossen.

§3. Die in Punkt 1 und 2 genannten Beschränkungen der Haftung von verfallen, holzti.com wenn und insofern der Schaden die Folge von Absicht oder bewusstem Leichtsinn seitens holzti.com ist.

§4. Sofern dauerhafte Erfüllung nicht möglich ist, entsteht die Haftung von holzti.com wegen zurechenbarem Manko nur, wenn die Gegenseite holzti.com unverzüglich schriftlich in Verzug gesetzt hat wobei ein redlicher Termin zur Bereinigung der Erfüllung angesetzt ist und das Nachkommen der Verpflichtungen von holzti.com auch nach diesem Termin fehlschlägt. Die Bekanntmachung muss eine so vollständig und detailliert wie mögliche Beschreibung des Manko enthalten, so dass holzti.com adäquat reagieren kann.

§5. Voraussetzung für das Entstehen eines jeden Rechts auf Schadenvergütung ist stets, dass die Gegenseite den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Entstehen an holzti.com meldet.

§6. Ein Druckfehler, Schreibfehler oder anderer Fehler / Auslassung in der Verkaufsliteratur, eine

Preisaussage, Preisliste auf der Website, Rechnung oder anderen Dokumenten kann ohne jegliche Ansprechbarkeit von holzti.com korrigiert werden. Holzti.com kann nicht an offensichtliche Fehler oder Verschreibungen gebunden werden.

§7. Eine Beschreibung, Spezifikation oder Erklärung in Bezug auf eine oder mehrere Waren

/ Güter in einem Katalog, Folder, einer Anzeige oder anderer Literatur ist immer nur als annähernd zu verstehen und holzti.com ist in keiner Weise haftbar für eventuelle Ungenauigkeiten in dergleichen Literatur.

§8. Wenn Codes verwendet werden stellt sich holzti.com nicht haftbar für die Lesbarkeit und / oder Brauchbarkeit dieser.

§9. Handlungsrechte und andere Befugnisse der Gegenseite gegenüber holzti.com verfallen in jedem Fall nach Ablauf von 6 Monaten von dem Moment an, in welchem die Tatsache besteht, dass die Gegenseite diese Rechte und /oder Befugnisse auf holzti.com anwenden kann.

Artikel 16. Aussetzung und Entbindung

§1. Holzti.com ist befugt, das Erfüllen der Verpflichtungen auszusetzen oder sich von der Übereinkunft zu entbinden wenn

1. Die Gegenseite die Verpflichtungen der Übereinkunft nicht erfüllt

2. Nach Abschluss der Übereinkunft holzti.com von Umständen Kenntnis erlangt, die einen guten Grund zu Vermutung geben, dass die Gegenseite die

Verpflichtungen nicht erfüllen kann. In diesem Fall kann holzti.com zusätzliche Sicherheit von der Gegenseite verlangen.

3. Die Gegenseite bei Abschluss der Übereinkunft von holzti.com ersucht wird, Sicherheit zu leisten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Übereinkunft und dieser Aufforderung nicht oder nur unzureichend nachkommt.>li>

§2. Ferner ist holzti.com befugt sich von der Übereinkunft zu entbinden / entbinden zu lassen wenn sich Umstände solcher Art ergeben, die eine Erfüllung der Übereinkunft unmöglich, oder nach Maßstab von Redlichkeit und Billigkeit nicht länger erwartet werden kann, auch wenn andere Umstände auftreten, die unverändertes Bestehen bleiben der Übereinkunft in Redlichkeit nicht erwarten lassen.

§3. Bei Entbindung von der Übereinkunft sind die Forderungen seitens holzti.com an die Gegenseite sofort fällig. Wenn holzti.com die Erfüllung der Übereinkunft aussetzt, behält sie ihre Rechte aus dem Gesetz und der Übereinkunft.

§4. Holzti.com behält sich stets das Recht zur Forderung von Schadenvergütung vor.

Artikel 17. Intellektuelles Eigentum und Urheberrechte

§1. Holzti.com behält sich gemäß dieser AGB uneingeschränkt die Rechte und Befugnisse vor, die ihr auf Grund des Urheberrechts zustehen.

§2. Alle Unterlagen von holzti.com , wie z.B. Texte, Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Filme, Software, (elektronische) Bestände, etc., sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum Gebrauch durch die Gegenseite bestimmt. Sie dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung seitens holzti.com vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden außer die Art der Unterlagen ergibt eine andere Ableitung.

§3. Das Urheberrecht von durch holzti.com oder in ihrem Auftrag produzierten Texten, Entwürfen, Zeichnungen, Skizzen, Lithographien, Fotos, Softwareprogrammen, Modellen, Stempeln, Stanzformen, Klischees, Designs, etc. verbleibt fortdauernd bei holzti.com, egal ob es an die Gegenseite oder an Dritte zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Der Gegenseite ist bei Gebrauch der vorgenannten Dinge ohne vorherige schriftliche Zustimmung von holzti.com eine Geldbuße in Höhe von € 25.000,00 per Übertretung aufzuerlegen ungeachtet des Rechts seitens holzti.com, Schadenvergütung zu fordern.

§4. Die Gegenseite stellt holzti.com schadlos für alle Folgen einer eventuellen Verletzung eines Rechts von Dritten wenn holzti.com auf ihr Begehren einen bestimmten Text, Bild, Zeichnung, Modell oder eine bestimmte Form oder anderweitig geschütztes intellektuelles Eigentumsrecht von Dritten gebraucht hat. Die Gegenseite trägt alle in diesem Zusammenhang anfallenden juristischen Kosten und befreit holzti.com von jeglicher Haftung.

§5. Wenn die Gegenseite holzti.com Grundstoffe, Hilfsmaterial, Inhaltsstoffe oder Druckwerk zur Verarbeitung in den von ihr gekauften Waren zur Verfügung stellt, befreit die Gegenseite holzti.com ausdrücklich von jeder Verantwortung des Verletzens von Urheberrechten und Rechten aus Patenten, Marken und Modellen.

§6. Es ist der Gegenseite nicht gestattet, Änderungen an den Rechtssachen vorzunehmen außer dass es aus der Natur der Lieferung anderes heraus folgt oder schriftlich anders übereingekommen ist.


Artikel 18. Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht

§1. Auf diese Bedingungen und alle Übereinkünfte, für die diese Bedingungen im Ganzen oder teilweise zuständig sind, oder weitere Übereinkünfte, die ein Ergebnis solcher sind, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

§2. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einer Übereinkunft entstehen können, wofür die vorhandenen Bedingungen ganz oder teilweise zuständig sind, oder im Zusammenhang mit weiteren Übereinkünften, die ein Ergebnis solcher sind, werden grundsätzlich durch das dafür zuständige Gericht im Bezirk Rotterdam geregelt, außer holzti.com ersucht die Gegenseite aus eigenen Gründen um die Zuständigkeit des Gerichts am Geschäftssitz der Gegenseite.

Artikel 19. Änderung, Auslegung und Verbleib der Bedingungen

§1. Diese Bedingungen sind in den Geschäftsräumen der „Kamer van Koophandel“ zu Rotterdam deponiert und werden auf Anfrage kostenlos zugesendet. Darüber hinaus sind diese Bedingungen auf der Website von holzti.com publiziert.

§2. Diese Bedingungen wurden ursprünglich auf niederländisch verfasst. Bei Übersetzung in eine andere Sprache gilt die niederländische Version als authentisch und bedient sich gebräuchlicher Begriffe im Kontext des Sprachgebrauchs des niederländischen Justizsystems.

§3. Zuständig ist stets die zuletzt deponierte Version sowie die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Übereinkunft galt.